Schachbezirk Oldenburg Ostfriesland e.V.
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Protokoll des 54. Jahreskongresses des SBOO

Details
Geschrieben von: Thomas Schwietert
Kategorie: Ordnungen und Protokolle
Veröffentlicht: 18. August 2009
Zugriffe: 9250

Protokoll des 54. Jahreskongresses des SBOO

Termin:  Sonntag den 01. Juni 2009 14:00 Uhr
Ort:  Landhaus Sylvester, Esens

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14:12 Uhr eröffnet der Vorsitzende den Kongress. Der Vorsitzende begrüßt Delegierte und Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. In der Tagesordnung wird der Punkt „Nachwahl des Ersatzkassenprüfers“ als Punkt 11a eingefügt. Die Punkte 9a und 10 werden gemeinsam besprochen. Wolfgang Berger bestellt dem Kongress seine Grüße. Er ist auf der NATO-Meisterschaft. Ebenfalls entschuldigt fehl Klaus Otten aus gesundheitlichen Gründen. Holger Strehle kann aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen. Es gibt 25 Teilnehmer mit 23 Stimmen.
TOP 2: Grußworte
Michael S. Langer grüßt die Delegierten im Namen des NSV. Er stellt insbesondere die Erfolge in der Jugendarbeit sowie die Mitarbeit der Vorstandsmitglieder im NSV dar. Er bietet an, bei Fragen am Ende der Sitzung zur Verfügung zu stehen.
TOP 3: Genehmigung des Protokolls
Es gab keinen Einspruch gegen den Protokoll. Damit ist es genehmigt.
TOP 4: Berichte der Vorstandsmitglieder
Die meisten Berichte liegen in schriftlicher Form vor. Die einzelnen Vorstandsmitglieder ergänzen ihren Bericht mündlich. Fragen bestehen nicht. Der Turnierleiter ehrt die Sieger der Mannschaftsmeisterschaften. Der Jugendwart verweist auf die Einstellung der Landesklassen der NSJ zur Saison 2010/2011. Der SBOO muss sich Gedanken zur Qualifikation für die Jugendlandesliga machen. Jens Kahlenberg trägt sein Bericht mündlich vor, da er auf den Deutschen Meisterschaften war. Jens erläutert den Aufbau des Bezirkskaders mit den Leistungsgruppen A, B und C. Die Mitglieder des C-Kaders sind zwischen 8 und 11 Jahren. Die DWZ sollte mindestens 950 Punkten betragen. Mit 12 oder 13 Jahren sollte spätestens ein Übergang in den B-Kader erfolgen. Das Ziel des B-Kaders ist eine stabile DWZ über 1300. Bei DWZ-Zahlen ab 1600 und ein Alter von 15-16 Jahren erfolgt ein Übergang in den A-Kader. Voraussetzungen für die Aufnahme in den Kader ist aber immer eine Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften der Jugend. Der Bezirk ist insbesondere in den jüngeren Jahrgängen gut vertreten. Dieses liegt auch darin begründet, dass die Kaderarbeit erst vor drei Jahren gestartet ist. In Zukunft möchte Jens stärker auf Turnierfahrten setzen. Kurz nach den Sommerferien soll ein Lehrgang zur Lizenzverlängerung angeboten werden.
TOP 5: Bericht des Vorsitzenden des Schiedsgerichtes, Sprecher des Spielausschusses
Es lagen keine Schiedsgerichtsverfahren vor. Der Sprecher des Spielausschusses verweist auf seinen schriftlichen Bericht.
TOP 6: Berichte aus den Unterbezirken
Rainer Weber berichtet aus dem UB Ostfriesland. Es fehlen Funktionäre für die einzelnen Ämter. Am 3. Oktober findet ein Vergleichskampf in Friesland (Holland) statt. In der Jugend zeichnet sich zunehmend eine Zusammenarbeit mit dem NOSBO beispielsweise offene Turniere ab.
Klaus Schumacher berichtet aus dem UB Friesland sowie Uwe Ströcker aus dem UB Ammerland. Uwe Ströcker betont, dass der UB über einen funktionierenden Vorstand verfügt. Probleme sieht er im Mannschaftsbetrieb. Bei der Jugend hat UB mit neuen Maßnahmen neue Impulse gesetzt. Uwe Ströcker verweist auf die Großveranstaltungen im Unterbezirk wie den Nordwest-Cup. Er schlägt Schach-Treffs in Nachbargemeinden zu gründen, um die Vereine zu stärken. Jürgen Meyer berichtet aus dem Bezirk Südoldenburg. Auch Südoldenburg hat Probleme im Spielbetrieb. Besonders positiv sind die Veranstaltungen „Princess-Cup“ und Quickstep angenommen worden.
TOP 7: Bericht der Kassenprüfer
Die Kasse wurde am 10. Juni 2009 geprüft. Es musste lediglich eine Umbuchung vorgenommen werden. Die Kasse wurde ordentlich geführt. Es wird der Vorschlag gemacht den Kassenwart zu entlasten. Dirk Rütemann bittet um die Ordnung für die Kassenprüfung und verweist auf die Überschreitung des Etats in einem Posten.
TOP 8: Entlastung des Kassenwartes für das Geschäftsjahr 2009
Der Kassenwart wird einstimmig entlastet.
TOP 9: Mitgliedsbeiträge
TOP 10: Genehmigung des Etats 2009/2010
Es liegt ein Antrag auf Festsetzung des Beitrags auf 21,00 € für Erwachsene (10,50 € für Jugendliche) ab dem 1.1.2010 vor. Ralf Heyen stellt verschiedene Möglichkeiten für Einsparungen vor (Verzicht auf die Rochade (siehe Anträge) / Einführung einer Eigenbeteiligung bei der JEM).
Dirk Rütemann kritisiert Mehrausgaben im Vergleich zum Etatentwurf. René Martens verweist darauf, dass bei größeren Veranstaltungen eine so genaue Kalkulation nicht möglich ist. Uwe Ströcker verweist darauf, dass die entscheidende Frage ist, wie hoch die Ausgaben seien werden. Der Vorstand kann Mehrausgaben beschließen.
Es wird darüber diskutiert, wie schnell eine Kündigung der Rochade möglich wäre. Hierfür scheint eine gewisse Vorlaufszeit notwendig zu sein. Jens Kahlenberg hält eine Kündigung für relativ schnell durchführbar. Uwe Ströcker verweist darauf, dass Jörg Tenninger die Unterlagen prüft. Dazu müssen im Archiv alte Unterlagen herausgesucht werden.
Die Beitragserhöhung wird mit 15 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Der Etat wird insofern geändert, dass die Ausgaben für die Landesmeisterschaften 2009 mit 1600 € angesetzt werden. Der SV Esens hat ab sofort einen zweiten Vertreter. Bei 4 Enthaltung und 19 Ja-Stimmen wird der Etat genehmigt.
TOP 11: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008
Uwe Ströcker beantragt die Entlastung des Vorstandes en bloc. Der Vorstand wird bei zwei Enthaltung und 21 Ja-Stimmen entlastet.
Es wird Jürgen Meyer als Ersatzkassenprüfer vorgeschlagen. Er wird bei einer Enthaltung gewählt.
TOP 12: Vergabe von Ausrichtungen
Der Kongress wird 2010 in Vechta stattfinden. Der Kongress stimmt einstimmig zu.
Es wird noch ein Ausrichter für die Einzelmeisterschaften gesucht. Es gibt keinen Interessenten. Die JEM findet von 13.-15.10. in Bad Zwischenahn statt. Für die weiteren Turniere werden noch Ausrichter gesucht.
TOP 13: Anträge
Ein Antrag zur Änderung der Satzung wurde im Vorfeld an die Verein versendet. Es wird über den Antrag zur Einführung der Position des Nachwuchstrainers gesprochen. Uwe Ströcker verweist darauf, dass der Lehrwart in der Vergangenheit kaum präsent war. Er schlägt die Streichung des Lehrwartes vor. Jens berichtet über den Aufwand einen Trainerlehrgang durchzuführen. Ralf Heyen erklärt, dass wir Jens Kahlenberg als Kandidat für den Nachwuchstrainer hätten aber keinen Personalvorschlag für den Lehrwart. Es wird von Michael vorgeschlagen, einen Nachwuchstrainer zu beauftragen. Uwe Ströcker schlägt vor, Jens als Lehrwart beizubehalten, der Schwerpunktmäßig den Nachwuchs trainiert. Hermann Züchner fragt nach den Möglichkeiten, einen Trainerlehrgang auf mehrere Referenten verteilen. Der Antrag wird zurückgezogen und ggf. im nächsten Jahr noch einmal behandelt werden.
Es wird über den Dringlichkeitsantrag zur Kündigung der Rochade gesprochen. Ralf Heyen liest den Antrag noch einmal vor. Jürgen Meyer spricht sich für die Kündigung aus, da jeder einzelne Verein sie auch selber beziehen könnte. Ein Exemplar für den SBOO-Vorstand wird weiterhin notwendig sein. Der Antrag benötigt eine Zweidrittelmehrheit um zur Abstimmung zu gelangen. Es sind 24 Stimmen anwesend. Mit 23 Stimmen und einer Enthaltung wird seine Behandlung angenommen. Der Antrag selber wird bei 2 Enthaltungen angenommen.
TOP 14: Verschiedenes
Dirk Rütemann bittet um einen Antrag zur Änderung der Satzung bezüglich des Umgangs mit Enthaltungen. Ralf Heyen erklärt, dass die Vorgehensweise des letzten Kongresses richtig war.
Ralf Heyen verweist auf den Weser-Ems-Cup am 1. Und 2. August in Leer.
Jens Kahlenberg verweist auf die Änderungen bei den Fide-Regeln. Die wichtigsten Regeländerungen wurden von Klaus Deventer vorgestellt und von Jens mitgebracht. Es gab nach dem ersten Druck noch kleinere redaktionelle Änderungen.
Ralf Heyen verweist auf die Änderung der Toleranzzeit ab 1. Juli. Wenn in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, verliert man die Partie sofort. Klaus Schumacher fragt nach einem Meinungsbild bezüglich der Toleranzregelung in den Ligen. Es gibt keine Zustimmung zu der neuen Regelung. 13 Stimmen sprechen für die alte Regelung, 6 für eine Zeit zwischen 0 und 60 Minuten aus.
Es liegen verschiedene Ausschreibung für Turniere vor.

Der Vorsitzende schließt um 16.17 Uhr die Veranstaltung.

 

 

Gez. Ralf Heyen, Vorsitzender gez. René Martens, 2. Vorsitzender

Protokoll des 53. Jahreskongresses des SBOO

Details
Geschrieben von: Thomas Schwietert
Kategorie: Ordnungen und Protokolle
Veröffentlicht: 18. August 2008
Zugriffe: 10037

 

Protokoll des 53. Jahreskongresses des SBOO

Termin:           Sonntag den 01. Juni 2008 14:00 Uhr
Ort:             Hof von Oldenburg, Oldenburger Straße 199, Rastede


TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14:00 Uhr eröffnet der Vorsitzende den Kongress. Der Vorsitzende begrüßt die Delegierten und stellt die Beschlussfähigkeit fest. TOP 2 wird um eine Schweigeminute für die verstorbenen
Schachfreunde ergänzt. Es gibt keine Einsprüche gegen die Tagesordnung. Es gibt 39 Teilnehmer mit 36 Stimmen.

TOP 2: Grußworte
Michael S. Langer grüßt die Delegierten im Namen des NSV. Er bietet an, später Fragen zum NSV zu beantworten. Der Kongress legt eine Schweigeminute für die verstorbenen Schachfreunde ein.

TOP 3: Genehmigung des Protokolls
Es gab keinen Einspruch gegen den Protokoll. Damit ist es genehmigt.

TOP 4: Berichte der Vorstandsmitglieder
Die meisten Berichte liegen in schriftlicher Form vor. Der Turnierleiter ehrt die Sieger der
Mannschaftsmeisterschaften.
Der Jugendwart trägt seinen Bericht mündlich vor und erwähnt die Gewinner der Bezirksmeisterschaften und ihr Ergebnis auf den Landesmeisterschaften. Er weist darauf hin, dass der Bezirk bei den älteren Altersklassen schlecht abschneidet. Es wird auf eine Sitzung des Jugendkreises mit Jens Kahlenberg und Maximilian Dietrich verwiesen.
Auch der Lehrwart trägt seinen Bericht mündlich vor. Er verweist auf seine Verantwortung für den Kader und trägt die Leistungssteigerungen im B-Kader vor. Die von ihm betreuten Kadermitglieder zeigten außerordentlich gute Leistungen bei den Landes- und Deutschenmeisterschaften. Insbesondere verweist er auf seine Trainertätigkeit bei verschiedenen Turnieren und Meisterschaften.

TOP 5: Bericht des Vorsitzenden des Schiedsgerichtes, Sprecher des Spielausschusses
Es lagen keine Schiedsgerichtsverfahren vor. Der Sprecher des Spielausschusses verweist auf die Anträge.

TOP 6: Berichte aus den Unterbezirken
Aus den UB Ammerland, Südoldenburg und Wilhelmshaven gibt es keine besonderen Vorkommnisse.
Der UB Ostfriesland leidet unter Mitgliederschwund. Die SG Barnstorf ist in den UB Südoldenburg aufgenommen worden. Die Nachfolge des verstorbenen Schachfreundes Jürgen Meyer (Wildeshausen) hat Jürgen Meyer (Barnstorf) übernommen.
Michael S. Langer verteilt Pokale der Landesschnellschachmeisterschaft.

TOP 7: Bericht der Kassenprüfer
Die Kasse wurde am 25. Mai geprüft. Es gab keinerlei Bedenken. Es wird der Vorschlag gemacht den Kassenwart zu entlasten.

TOP 8: Mitgliedsbeiträge
Es liegt kein Antrag vor.

TOP 9: Genehmigung des Etats 2008/2009
Der Kassenwart erläutert den Etatentwurf. Bei einer Enthaltung und 36 Ja-Stimmen wird der Etat genehmigt.


TOP 10: Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes
a) Die Kassenprüfer schlagen die Entlastung des Kassenwartes vor. Der Kassenwart wird einstimmig entlastet.
b) Es wird die Entlastung des Vorstandes en bloc beantragt. Der Vorstand wird bei einer Enthaltung und 35 Ja-Stimmen entlastet.

TOP 11: Wahl eines kommissarischen Versammlungsleiters
Der Kongress schlägt Wolfgang Berger vor und wählt diesen einstimmig zum Versammlungsleiter. Herr Berger dankt dem Vorstand für die geleistete Arbeit.

TOP 12: Neuwahlen des Vorstandes
Der Kongress schlägt Ralf Heyen als ersten Vorsitzenden vor. Ralf Heyen wird mit 36 Jastimmen und einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt. Er nimmt die Wahl an.
René Martens wird als zweiter Vorsitzender vorgeschlagen. Werner Topp wird vorgeschlagen, steht aber nicht zur Verfügung. René Martens wird einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Hagen Sölken wird als Kassenwart vorgeschlagen. Hagen Sölken wird einstimmig gewählt. Somit gibt es nun 37 stimmberechtigte Mitglieder. Er nimmt die Wahl an.
Klaus Schumacher wird als Turnierleiter vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Maximilian Dietrich wird als Jugendwart vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Hermann Züchner wird als Seniorenwart nicht wieder antreten. Er bietet an, dem Vorstand bei
Bedarf beratend zur Verfügung zu stehen. Er sieht nicht die Notwendigkeit eines Seniorenwartes. Es gibt keine Vorschläge für den Posten. Damit bleibt dieser Posten vakant.
Satennik Grigorian wird als Mädchen- und Frauenwart vorgeschlagen. Sie wird einstimmig gewählt. Sie nimmt die Wahl an. Es gibt nun 37 Stimmen.
Jens Kahlenberg wird als Lehrwart vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Holger Strehle wird als Wertungsreferenten vorgeschlagen. Er wird bei einer Enthaltung einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Thomas Schwietert wird als Pressewart vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.

TOP 13: Neuwahlen der Delegierten für den NSV-Kongress und eines Ersatzkassenprüfers
Wir haben 7 Stimmen, es müssen daher mindestens drei Delegierte gewählt werden. Es werden vorgeschlagen:
Klaus Schumacher, Hagen Sölken, Jürgen Meyer, Klaus Stiffel, Uwe Strücker, Thomas
Haesihus. Sie werden einstimmig en Bloc gewählt.
Christian Jelden scheidet als erster Kassenprüfer aus. Thomas Bruckmann ist damit erster
Kassenprüfer. Dirk Rütemann wird als zweiter Kassenprüfer Nachrücker Als Ersatzkassenprüfer wird Detlef Warnecke, Jürgen Meyer und Gerold Ahlers vorgeschlagen. Sie lehnen ab. Nils Friedrichs wird vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt. Alle nehmen die Wahl an.

TOP 14: Vergabe von Ausrichtungen
Der Kongress wird 2009 in Esens stattfinden. Bei 37 Stimmen stimmt der Kongress zu.
Der SBOO-Cup im September findet ebenfalls in Esens statt.
Die JEM findet von 11.-15.10. in Verden statt.
Die u10-Meisterschaft findet am 9.12. in Wilhelmshaven statt.
Die SBOO-Mannschaftsmeisterschaft findet in Wildeshausen statt. Der Termin ist nicht bekannt.

TOP 15: Anträge

Die Anträge wurde im Vorfeld an die Verein versendet.

Antrag 1:
„2. Erstattung von Kosten für Vorstandsmitglieder und sonstige im Auftrag des SBOO tätige Personen
a) Fahrkosten
a1) PKW: pro erforderlich gefahrenem Kilometer 0,20 €
a2) je Mitfahrer: pro erforderlich gefahrenem Kilometer 0,02 €
a3) öffentliches Verkehrsmittel 2. Wagenklasse: tatsächlich erforderlicher Fahrpreis
Anmerkung: Für Fahrten zu Schachveranstaltungen, die am Wohnort der ehrenamtlich tätigen
Person stattfinden, werden keine Fahrkosten gezahlt.
b) sonstige Kosten
b1) Sitzungsgeld 10,00 €
In begründeten Ausnahmefällen kann der erweiterte Bezirksvorstand diesen Satz erhöhen
b2) Übernachtungsgeld: nach den Grundsätzen der sparsamen Haushaltsführung
b3) sonstige Kosten im erforderlichen Umfang nach den Grundsätzen der sparsamen
Haushaltsführung“
Es wird der Antrag gestellt, die Fahrtkosten auf 0,22 € zu erhöhen. Der Antrag wird bei 12-Jastimmen und 15-Neinstimmen abgelehnt. Der folgende Antrag auf 0,20 € wird bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen angenommen:

Antrag 2:
„4. 7.2.1 Die Mannschaften in der Bezirksliga tragen an acht, die Mannschaften in der BNW und BSO an 6 Brettern eine einfache Spielrunde aus.“
Frank Schulze verweist auf den Spielerschwund. Er fordert die Vereine auf sich mehr im
Breitenschach zu engagieren. Insbesondere verweist er auf die Möglichkeiten im Schulschach und fordert den Vorstand zur Erstellung von Konzepten auf. Werner Topp weist darauf hin, dass eine solch weitreichende Entscheidung von vornherein an den Kongress verwiesen müsste. Uwe Ströcker spricht sich für den Antrag aus und begründet seine Meinung mit dem Mitgliederschwund. Er verweist auf die Probleme in der Vergangenheit. Detlef Warnecke erläutert noch einmal die Begründung des Antrages. Er stellt die Probleme im UB noch einmal dar.
Maximilian Dietrich verweist auf das Fahrtkostenproblem. Die Probleme werden mit dem Antrag nicht gelöst, sondern lediglich verschoben.
Auch Jens Kahlenberg verweist darauf, dass die Probleme der ostfriesischen Vereine nicht durch eine Reduktion gelöst werden können. Durch die Verkleinerung der Klasse wird das Niveau der Ligen sich verändern und ggf. der Unterschied zwischen Bezirksliga und Bezirksklasse zu groß. Ralf Heyen verweist auf die freien Plätze in den Ligen. Dieter Bosse hat Probleme, seine Spieler bei Sechsermannschaft unterzubekommen. Die anderen Bezirke haben ebenfalls Sechsermannschaften. Der Antrag wird weiter kontrovers diskutiert.
Der Antrag wird bei 14 Jastimmen und 14 Neinstimmen und 4 Enthaltungen angenommen. Das
Ergebnis wird später kontrovers diskutiert. Nach einem erfolgreichen Antrag auf Schluss der Debatte entscheidet Vorsitzende, dass der Antrag angenommen ist.

Antrag 3:
„4.7.8.2 Fehlen Spieler, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Zulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter unter Namensnennung der fehlenden Spieler. Unzulässig ist die Nichtbesetzung einzelner Bretter ohne Namensnennung der fehlenden Spieler. Bei Nichtbesetzung von Brett 1 ist eine Geldbuße von 30 €, bei Nichtbesetzung von Brett 2 eine Geldbuße von 20 €, ab Brett 3 je 5 € zu zahlen. Spieler, die zweimal kampflos verloren haben, verlieren ihre Spielberechtigung für die laufende Mannschaftsmeisterschaft. “

Ralf Heyen erläutert den Antrag. Uwe Marunde fragt nach den Regeln im Unterbezirk. Der Antrag wird weiter kontrovers diskutiert. Maximilian Dietrich verlässt den Kongress. Somit sind es nur noch 36 Stimmen. Christoph Rauber beantragt keine Geldbuße zu Verhängen, wenn Brett 7+8 freigelassen wird. Der Antrag wird kontrovers diskutiert.

Der Antrag des Spielausschusses wird bei 17 Jastimmen, 4 Neinstimmen und 8 Enthaltungen angenommen.

Antrag 4:
„4.10 Sofern Spieler oder Mannschaften, die sich im Dähnepokal, in der EM, der Blitz-EM oder Blitz-MM auf SBOO Ebene für das nächst höhere Turnier auf NSV Ebene qualifizieren, müssen sie sich innerhalb einer in der Turnierausschreibung angegebenen Frist (mindestens 14 Tage) entscheiden ob sie diese wahrnehmen. Bei nicht Einhaltung der Frist oder einem unentschuldigtem Fehlen, liegt es im Ermessen des Turnierleiters, diese Spieler bzw. Mannschaften für den entsprechenden Wettkampf ein Jahr zu sperren.“

Uwe Ströcker beantragt über den Entwurf des Geschäftsführenden Vorstandes abzustimmen. Der Antrag wird bei einer Enthaltung angenommen.

Antrag 5:
„4.7.8.1 Die Aufstellung der Mannschaften muss nach Spielstärke erfolgen. Es darf kein Spieler vor einem anderen Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 200 Punkte bessere DWZ besitzt. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Turnierleiter. Sofern eine abgegebene
Mannschaftsmeldung nicht diese Kriterien erfüllt, steht es dem Turnierleiter frei, die
Mannschaftsmeldung zurückzuweisen und eine neue Meldung zu verlangen, die diese Kriterien
erfüllt. Die Brettfolge darf gegenüber der Rangliste während der gesamten Spielperiode nicht
verändert werden.“

Die Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstandes wird zum Antrag gemacht. Christoph Rauber schlägt vor, die DWZ-Grenze auf 250 Punkte anzuheben.
Der Vorschlag wird bei 20 Jastimmen und 4 Neinstimmen und 7 Enthaltungen angenommen.

TOP 16: Verschiedenes
Uwe Marunde erhält das Wort. Er fordert den geschäftsführenden Vorstand auf, den Paragrafen §7 der Satzung rechtlich prüfen zu lassen. Er weist auf Änderungen beim Schortenser Open Air Turnier hin.
Uwe Ströcker empfiehlt dem Vorstand die Satzung (Paragraf §7) zu überarbeiten.
Ralf Heyen weist auf eine Liste von Pensionen für die Schacholympiade hin. Er wird diese auf
elektronischen Weg dem Vereinsvorsitzenden zukommen lassen.
Jürgen Wempe weist auf die Fide-Weltmeisterschaft der Senioren in Bad Zwischenahn hin.

Der Vorsitzende schließt um 17.30 Uhr die Veranstaltung.

Gez. Ralf Heyen, Vorsitzender                           gez. René Martens, 2. Vorsitzender

Protokoll UB Versammlung Ammerland 2007

Details
Geschrieben von: Thomas Schwietert
Kategorie: Ordnungen und Protokolle
Veröffentlicht: 24. Februar 2008
Zugriffe: 6968

Protokoll der Versammlung des Schachunterbezirks Ammerland- Oldenburg (Stadt)-Wesermarsch am 28. November 2007

 

Ort: Hotel „Hof von Oldenburg“ in Rastede

 

Die Versammlung wird durch den Vorsitzenden gegen 19.00 Uhr eröffnet.

 

TOP 1: Er begrüßt die Erschienenen und stellt gemäß


TOP 2: die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung mit eMail vom 06. November 2007 fest.

 

Anwesend (s. Teilnehmerliste): Frank Schulze, SK Weißer Turm Rastede, Franz Bittner und Benedikt Büring, SK Brake, Thomas Bruckmann, SK Union Oldenburg, Hans-Ulrich Wasmus und Klaus Kalwa, SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn, Uwe Ströcker als Vorsitzender des Unterbezirks und Peter Witzschel als Vorstandsmitglied -Kassenwart (beide SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn).

Es wird festgestellt, dass damit die Beschlussfähigkeit gegeben ist.,

P. Witzschel übernimmt mit Billigung der Anwesenden die Protokollführung.

 

TOP 3: Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 30. 03. 2006

Auf die Verlesung wird einstimmig verzichtet. Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

 

TOP 4 Bericht des Vorstands:

- Hier erscheint noch Jürgen Wempe für den SK Union Oldenburg -

Uwe Ströcker äußerte sich zur Spielsituation im Allgemeinen. Es zeichnen sich verstärkt Probleme ab, die Mitglieder zur Teilnahme am Vereinsbetrieb und am Spielbetrieb zu motivieren.

Uwe Ströcker regte in diesem Zusammenhang eine Prüfung an, ob nicht für den Unterbezirk eine Jugendliga geschaffen werden kann und damit mehr Jugendliche an Mannschaftskämpfe herangeführt werden.

Hieran schloss sich eine Aussprache mit Beiträgen vor allem seitens der anwesenden Vereinsvorstandsmitglieder. Generell gibt es in den Vereinen etliche werbewirkseame Aktivitäten (wie Ausrichtung der Jugendserie, Ferienpassaktion, Ellernfest in Rastede sowie gute Zusammenarbeit mit der Hauptschule in Brake, Schulaktivitäten in Bad Zwischenahn), andererseits lässt sich der Verlust wichtiger Mitglieder gerade bei kleineren Vereinen nicht so rasch kompensieren und ist auch der Sk Union Oldenburg einer recht starken Mitgliederfluktuation ausgesetzt.

An Mitgliedezahlen wurden genannt: Rastede 25, Brake 24, Oldenburg 100.

P. Witzschel als Kassenwart berichtete , dass seit der letzten Prüfung am 30. 03. 2006 nur noch die Beitragszahlungen vervollständigt worden sind , die neuerlich angeforderten Beiträge zum großen Teil eingegangen sind und der Kassenbestand einschließlich Zinsgutschrift 302, 69 € beträgt.

 

TOP 5 Kassenprüfbericht

Die Kassenprüfer Bittner und Kalwa erklärten, dass Belege und Kassenbestand übereinstimmen, und schlugen Entlastung des Kassenwartes vor.

 

TOP 6 Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder

 
Entlastung wurde einstimmig (jeweils mit Enthaltung P. Witzschels und U. Ströckers) erteilt.
 

TOP 7 Neuwahl des Vorstands

- Eingangs war angekündigt worden, dass auch ein Kassenprüfer neu zu wählen ist -

Uwe Ströcker wies darauf hin, dass anstelle des ausscheidenden Jugendturnierleiters Arndt Kohlmann Benedikt Büring vom SK Brake für die Übenahme dieser Vorstandsfunktion gewonnen werden konnte. Er dankte Arndt Kohlmann für dessen Arbeit als Jugendturnierleiter.

Bendikt Büring stellte sich vor: 16 Jahre, Gymnasium Brake, zusammen mit 2 anderen mit der Jugendarbeit befasst und aktiv in der Ansprache von Jugendlichen auf ihr Interesse am Schach.

Uwe Ströcker trug ferner vor, dass auch das Amt des 2. Vorsitzenden wieder besetzt werden sollte, um noch mehr Effektivität in der Vorstandsarbeit zu erreichen. Dem stimmten die Anwesenden zu. Franz Bittner

erklärte sich bereit, das Amt des 2. Vorsitzenden zu übernehmen. Die übrigen Vorstandsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl.

Nachdem keine weiteren Vorschläge erfolgten, wurde über die Wahl des Vorstands in der Besetzung

 

Uwe Ströcker, Franz Bittner, Peter Witzschel (Kassenwart), Matthias Bletz (Turnierleiter), Benedik Büring (Jugendturnierleiter)

en bloc abgestimmt und dieser Vorstand einstimmig bei 2 Enthaltungen gewählt.
 

Da Franz Bittner durch Zeitablauf als Kassenprüfer ausscheidet, wurden die Kassenprüfer wie folgt gewählt: Klaus Kalwa - noch für eine Prüfung - einstimmig bei 1 Enthaltung und neu Thomas Bruckmann einstimmig.

 

TOP 8 Berichte aus den Vereinen, insbesondere Stärkemeldungen

Bereits oben zu TOP 4 erledigt.


TOP 9 Anträge

keine. Uwe Ströcker kündigte an, das Protokoll der heutigen Versammlung über die SBOO-Homepage bekannt zu machen.

 

TOP 10 Sonstiges

 
- Bei Aufruf diese Punktes erschien noch Hans-Gerd Arntken, SC Schwarzer Springer Bad Zwischenahn -

Frank Schulze machte auf in Rastede anstehende Veranstaltungen, insbesondere das Heino-Deetken- Turnier im Juni 2008 aufmerksam.

Er regte außerdem an zu prüfen, ob nicht ein Verbund mit der Jugendliga Ostfriesland geschaffen werden kann.

Benedikt Büring gab seine Anschrift an:

Benedikt Büring, Graf-Anton-Günther Str. 18, 26919 Brake, Tel. 04401/81447, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Thomas Bruckmanns eMail-Anschrift erscheint zum Teil noch falsch geschieben: richtig ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (nicht Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

TOP 11 Schluss der Versammlung

Uwe Ströcker dankte den Erschienenen und schloß die Versammlung um 19.50 Uhr.

 

Protokoll erstellt am 9. Februar 2008

 

(Uwe Ströcker)   (Peter Witzschel)

 

Vorsitzender       Protokollführer

Protokoll des 52. Bezirkskongresses

Details
Geschrieben von: Thomas Schwietert
Kategorie: Ordnungen und Protokolle
Veröffentlicht: 28. Januar 2008
Zugriffe: 11089
Protokoll  des 52.Jahreskongresses des SBOO

 

Termin:     Sonntag, 03. Juni 2007 ab 14 Uhr
Ort:        Zum Treffpunkt, Oythe 20 in Vechta

Entsprechend des TOP 1 der Tagesordnung eröffnet der Vorsitzende Ralf Heyen den Kongreß und begrüßt die Anwesenden (vgl. die Teilnehmerliste). Danach wird die Beschlußfähigkeit durch die ordnungsgemäße Einladung festgestellt. Es sind 32 stimmnberechtigte Delegierte und Vorstandsmitglieder anwesend, außerdem drei Gäste.
Anschließend beantragt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt 14b) wegen der Terminschwierigkeit eines Betroffenen vorzuziehen und ihn nach TOP 2) zu behandeln. Der Kongreß stimmt mit dieser Änderung der vorgelegten Tagesordnung zu.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2.Grußworte
14b) Antrag des erweiterten Vorstandes
3. Genehmigung des Protokolls vom 51. Jahreskongress 2006 in Wilhelmshaven (veröffentlicht im   Niedersachsenteil der "Rochade-Europa" Juni 2006 / ergänzt in der Februar Rochade 2007)
4. Berichte der Vorstandsmitglieder
5. Berichte: Vorsitzender des Schiedsgericht, Sprecher des Spielausschusses
6. Berichte aus den Unterbezirken
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Mitgliedsbeiträge
9. Genehmigung des Etats 2007/2008
l0a. Entlastung des Kassenwartes für das Geschäftsjahr 2006
l0b. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006
11. Neuwahl des Schiedsgericht
12. Nachwahl eines Ersatzkassenprüfers
13. Vergabe von Ausrichtungen (Turniere / Wettkämpfe / Kongress usw.)
14. Anträge
a.) Anträge zur Änderung der Satzung
15. Verschiedenes

TOP 2) Grußwort
Jan Salzmann überbringt die Grüße des NSV und der NSJ, er entschuldigt den Vizepräsidenten des NSV, Michael Langer und bittet darum, später sich in die Reihe der Berichtenden einfügen zu dürfen.

TOP 3) Das Protokoll  vom 51. Jahreskongreß  des SBOO fand in seiner überarbeiteten Form keine Widersprüche und gilt deshalb als genehmigt.

TOP 14b) Der erweiterte Vorstand beantragt beim Kongreß, folgende Schachfreunde zu Ehrenmitgliedern zu ernennen:
a) Benno Dräger, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden  gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen. Er erhält daraufhin Stimmrecht in der Versammlung.
b) Hermann Züchner, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß bei Enthaltung des Betroffenen einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen.
c) Wolfgang Berger, langjähriger Vorsitzender des Bezirkes, er stellt sich selber vor und wird vom Vorsitzenden  gewürdigt, anschließend beschließt der Kongreß bei Enthaltung des Betroffenen einstimmig, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen.

TOP 4) Berichte der Vorstandsmitglieder:
a) Klaus Schumacher, Turnierleiter, ehrt die siegreichen Mannschaften der SBOO-Spielklassen.
b) Ralf Heyen, Vorsitzender, verweist auf seinen schriftlich vorgelegten Bericht.
c) Hermann Züchner, Schriftführer, verzichtete auf einen Bericht, er verweist in einem kurzen Bericht auf die Notwendigkeit, neue Wege in der Seniorenarbeit zu gehen.
d) Rene Martens, Kassenwart, ergänzt seinen schriftlichen Bericht durch die Mitteilung des aktuellen Kassenstandes.
e) Klaus Schumacher, Turnierleiter, verweist auf seinen Bericht.
f) Maximilian Dietrich, Jugendwart, ergänzt seinen Bericht durch einen Überblick über die aktuelle Situation der Jugendarbeit in den verschiedenen Ebenen des Bezirkes. Ausführlich stellt er die Kaderarbeit von GM Karsten Müller (A-Kader) und Jens Kahlenberg (B-Kader) vor. Jens Kahlenberg ergänzt den Bericht.
g) Jens Kahlenberg, Wertungsreferent und Lehrwart, gibt einen Überblick über den Stand der DWZ-Auswertung, er verweist auf seine hohe Arbeitsbelastung und sagt zu, daß innerhalb von zwei Wochen die Rückstände bei der Auswertung aufgearbeitet würden. Als Lehrwart kündigt er einen Übungsleiterlehrgang für den Herbst an. Hermann Züchner berichtet von der Durchführung seines Übungsleiterlehrganges in Esens, den er in Vertretung für Jens Kahlenberg gehalten hat.
h) Thomas Schwietert, Öffentlichkeitsreferent, berichtet von dem Workshop, das am Vormittag vor dem Kongreß mit 14 Teilnehmern durchgeführt wurde, dabei wurde den Teilnehmern der Zugang zu moderner Homepagegestaltung durch Joomla! vorgestellt. Hermann Züchner ergänzt diesen Bericht mit dem Hinweis auf drohende Schwierigkeiten, wenn auf Homepages von Vereinen urheberrechtlich geschützte Elemente verwandt werden.

TOP 5) Berichte: Vorsitzender des Schiedsgericht, Sprecher des Spielauschusses
Jürgen Meyer,  Vorsitzender des Schiedsgericht, teilt mit, daß das Schiedsgericht nicht tagen mußte. Klaus Schumacher,
Sprecher des Spielauschusses, berichtet vom Spielausschuß im NSV (zum einen neue Regelung zum Spielerwechsel zum 1. 1., wenn in der 1. Hälfte der Saison kein Einsatz in Mannschaftskämpfen war, zum anderen die Pflicht, in Landes- und Verbandsliga die Partieformulare mit den Unterschriften der beteiligten Spieler sowie mit dem Zeitpunkt des Partieendes zu versehen – einhergehend mit der Pflicht des Mannschaftsführers, die Originalformulare bis vier Wochen nach Saisonende aufzubewahren und auf Verlangen dem Referenten für Turniergeschehen vorzulegen).

TOP 6) Berichte aus den Unterbezirken
a) Jürgen Meyer, Unterbezirk Südoldenburg: Kein Bericht.
b) Uwe Ströcker, Unterbezirk Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch: Kein Bericht.
c)Thomas Haesihus, Unterbezirk WHV-Friesland, verweist auf seinen schriftlichen Bericht.
d)Hermann Züchner, Unterbezirk Ostfriesland, berichtet in Stellvertretung für Rainer Weber von der Begegnung der Ostfriesen mit den Westfriesen in den Niederlanden.

TOP 7) Christian Jelden, Kassenprüfer, berichtet von der erfolgten Kassenprüfung, die zu Beanstandungen keinen Anlaß gab, er schlägt die Entlastung des Kassenwartes vor.
 
TOP 8) Die Mitgliedsbeiträge werden nicht erhöht.

TOP 9) Rene Martens erläutert den vorgelegten Haushaltsplan 2007/2008, er geht auf die verschiedenen Anfragen der Teilnehmer ein. Am Ende wird der Plan einstimmig angenommen.

TOP 10a) Auf Vorschlag der Kassenprüfer wird dem Kassenwart für das Geschäftsjahr 2006 bei einer Enthaltung einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 10b) Auf Antrag von Benno Dräger wird die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 bei Enthaltung des Vorstandes einstimmig beschlossen.

Der Vorsitzende unterbricht kurz den Kongress (10 Minuten Pause). Benno Dräger verabschiedet sich, da er noch zu einem anderen Termin muss. Damit reduziert sich das Stimmrecht auf 32 Stimmberechtigte.

TOP 11) Neuwahl des Schiedsgerichtes: Bei Enthaltung der Betroffenen wird das Schiedsgericht wie folgt durch einstimmige Zustimmung neu zusammengesetzt: Vorsitzender Christoph Rauber, 1. Beisitzer H.-W Hippler,    2.    Beisitzer Uwe Rau, 3. Beisitzer Uwe Ströcker und 4. Beisitzer Hans-Dieter Bürger.

TOP 12) Nachwahl eines Ersatzkassenprüfers: Bei zwei Enthaltungen wird Dirk Rütemann einstimmig gewählt

TOP 13) Vergabe von Ausrichtungen: a) der Kongreß 2008 wird vergeben an WT Rastede  (1. 6. 08), b) die Herren-EM 2008 an Vechta (Herbstferien),  c) die Herren-Blitz-MM und EM 2008 an Rastede (15./22. 6. 08), die Jugend-EM der U8 und U10 an Wildeshausen.

TOP 14 a) Anträge zur Änderung der Satzung: Es liegen zum gleichen Thema zwei Anträge vor. Als der weitergehende Antrag wird der Antrag vom Unterbezirk Südoldenburg behandelt: Der Spielausschuß soll mit ¾ Mehrheit Änderungen der Turnierordnung beschließen können, die mit der Zustimmung des geschäftsführenden Bezirksvorstandes ohne Mitwirkung des Kongresses in Kraft  treten. Nach längerer Diskussion, die durch die einstimmige Annahme des Antrages auf Schluß der Debatte beendet wird, wird dem Antrag bei 25 Stimmen dafür, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit großer Mehrheit (Zwei Stimmberechtigte waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum anwesend.) , also mehr als die erforderliche Zweidrittelmehrheit, zugestimmt. Damit entfällt der andere Antrag.

TOP 15) Verschiedenes
a) Herr Marunde lädt zum Open-Air-Turnier nach Schortens ein.
b) Hermann Züchner lädt ein, in Emden direkt an internetfähigen Computern ein ganztägiges Workshop zum Thema: „Einrichtung von modernen Homepages“ zu machen.

Gegen 16,55 Uhr schließt der Vorsitzende mit Dank an die Teilnehmer des Kongresses die Sitzung.

gez.:  Ralf Heyen, Vorsitzender                        gez.: Hermann Züchner, Schriftführer

Ordnungen & Protokolle

Details
Geschrieben von: Thomas Schwietert
Kategorie: Ordnungen und Protokolle
Veröffentlicht: 01. Mai 2006
Zugriffe: 47429

Hier finden Sie alle Ordnungen die den Schachbezirk Oldenburg Ostfriesland und die dazugehörigen Unterbezirke betreffen.

  • Satzung   
  • Turnierordnung   
  • Jugendordnung    (PDF)
  • Schiedsordnung   (PDF)
  • Finanzordnung   
  • Geschäftsverteilungsplan    (PDF)
  • Geschäftsordnung der Unterbezirke    (PDF)
  • Ordnung fuer die Kassenpruefer     (PDF)



Bezirkskongresse (Einladungen und Protokolle):

  • Bezirkskongress 2007 - Protokoll des 52. Kongresses   
  • Bezirkskongress 2008 - Protokoll des 53. Kongresses   
  • Bezirkskongress 2009 - Protokoll des 54. Kongresses   
  • Bezirkskongress 2010 - Protokoll des 55. Kongresses   
  • Bezirkskongress 2011 - Protokoll des 56. Kongresses   
  • Bezirkskongress 2012 - Protokoll des 57. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2013 - Protokoll des 58. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2014 - Protokoll des 59. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2015 - Einladung zum 60. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2015 - Protokoll des 60. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2016 - Einladung zum 61. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2016 - Protokoll des 61. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2017 - Einladung zum 62. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2017 - Protokoll des 62. Kongresses   
  • Bezirkskongress 2018 - Einladung zum 63. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2018 - Protokoll des 63. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2019 - Einladung zum 64. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2019 - Protokoll des 64. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2020 - Einladung zum 65. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2020 - Protokoll des 65. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2021 - Einladung zum 66. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2021 - Protokoll des 66. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2022 - Einladung zum 67. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2022 - Protokoll des 67. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2023 - Einladung zum 68. Kongress    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2023 - Protokoll des 68 Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2024- Einladung des 69 Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2024 - Protokoll des 69 Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2025- Einladung des 70 Kongressses  (als PDF)
  • Bezirkskongress 2025 - Protokoll des 70. Kongresses    (als PDF)
  • Bezirkskongress 2026- Einladung des 71. Kongresses    (als PDF)

 

Satzung des SBOO

Details
Geschrieben von: Thomas Schwietert
Kategorie: Ordnungen und Protokolle
Veröffentlicht: 26. April 2006
Zugriffe: 8643

SATZUNG

§ 1 Name, Sitz, Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr

Der Schachbezirk Oldenburg-Ostfriesland e. V. (SBOO) hat seinen Sitz in Oldenburg und ist unter der Nummer - VR 1069 - im Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen. Er ist durch das zuständige Finanzamt als "gemeinnützig" im Sinne der Abgabenordnung anerkannt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck

Der Zweck des SBOO ist die Pflege und Förderung des Schachsports, der im besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen. Entsprechend seiner Aufgabe ist der SBOO eine sportliche, kulturelle, unpolitische Vereinigung von Schachvereinen, Schachabteilungen von Sportvereinen (im folgendem Verein genannt) und Einzelpersonen (Förderer). Die Verwirklichung erfolgt u. a. durch die Ausrichtung und Teilnahme an Turnieren, Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen, die dem o. a. Zweck nicht entgegenstehen.
Der SBOO verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der SBOO ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Bezirkes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Gliederung

a) Der SBOO ist als Bezirk V Teil des Niedersächsischen Schachverbandes e. V. (NSV), der als Landesverband Mitglied im Deutschen Schachbund e. V. (DSB) und im Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) ist.
b) Die im SBOO zusammengeschlossenen Vereine werden von den Unterbezirken (U.-Bez.)

- Ammerland, Oldenburg-Stadt, Wesermarsch
- Ostfriesland
- Südoldenburg und
- Wilhelmshaven-Friesland

nach den Ordnungen und Beschlüssen des SBOO betreut. Die Gliederung der Unterbezirke richtet sich grundsätzlich nach den politischen Kreisgrenzen.


§ 4 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt durch

a) schriftliche Beantragung beim 1. Vorsitzenden des SBOO. In dem Antrag ist der beabsichtigte Beginn der Mitgliedschaft anzugeben. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

    • Satzung des antragstellenden Vereins

    • Anschriften des Vorstandes

    • Anzahl der Mitglieder

    • Durchschrift / Kopie des Aufnahmeantrages beim LSB Niedersachsen.

Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Bezirksvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Entscheidung über die Aufnahme ist der vertretungsberechtigten Person des Vereines schriftlich mit Angabe des Beginns der Mitgliedschaft und der Zuordnung zu dem entspr. Unterbezirk bekanntzugeben. Mit Beginn der Mitgliedschaft erkennt der Verein die Ordnungen des SBOO und seiner Untergliederungen an. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist der vertretungsberechtigten Person des antragstellenden Vereines schriftlich mit Angabe der Gründe und einer Rechtsmittelbelehrung bekanntzugeben. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats (Poststempel) schriftlich Beschwerde beim 1. Vorsitzenden des SBOO eingelegt werden. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung endgültig.


b) Ehrenmitglieder und Förderer werden auf Vorschlag des erweiterten Bezirksvorstandes durch die Mitgliederversammlung mit 3/4 Ja-Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Delegierten ernannt / aufgenommen.


§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres. Sie ist an den 1.Vorsitzenden des SBOO zu richten.
b) durch Ausschluss wegen Zuwiderhandlung gegen die Satzung oder die Interessen der Schach- und Sportverbände trotz Abmahnung durch den Vorstand. Der Ausschluss ist der vertretungsberechtigten Person mit Begründung innerhalb von zwei Wochen (Poststempel) nach der Entscheidung per Einschreiben bekanntzugeben.
c) mit Auflösung des SBOO.

Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf Teile des Bezirksvermögens.


§ 6 Organe des SBOO
Organe des SBOO sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der geschäftsführende Vorstand
3. der Vorstand
4. der erweiterte Vorstand
5. die Kassenprüfer
6. der Spielausschuss
7. das Schiedsgericht
8. die Delegierten im Sinne § 7 Nr. 8 dieser Satzung.


§ 7.1. Mitgliederversammlung (Kongress)
a) Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus
- den Vorstandsmitgliedern
- je 1 Vertreter der Unterbezirke
- je 2 Delegierte der Mitgliedsvereine
- den Ehrenmitgliedern / Förderern

b) Einberufung

Zu einer Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich als Jahreshauptversammlung einzuladen. Die Einladung erfolgt schriftlich spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin in dem offiziellen Mitteilungsblatt des SBOO mit Angabe der vorgesehenen Tagesordnung, die mindestens folgende Punkte enthalten muss:

    • Feststellung der ordnungsgemäßen Zusammenkunft, Beschlussfähigkeit,

    • Genehmigung der Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

    • Berichte der Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer, des Schiedsgerichtes,

    • Etat für das nächste Geschäftsjahr,

    • Entlastung des Kassenwartes und der anderen Vorstandsmitglieder, ggf. Wahlen,

    • Frist für die Einreichung von Anträgen,

    • Verschiedenes.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 6 Wochen

    • auf Antrag von mindestens sechs Mitgliedsvereinen

    • bei Bedarf durch den Vorstand

abzuhalten.

Über die Ausrichtung der nächsten Mitgliederversammlung macht die vorhergehende Mitgliederversammlung einen Vorschlag. Der erweiterte Vorstand kann entscheiden, von diesem Vorschlag abzuweichen. Die Versammlung kann als Videokonferenz online durchgeführt werden.

Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden beschlussfähig. Anträge sind in der in der Einladung angegebenen Frist schriftlich beim 1.Vorsitzenden einzureichen. Sie werden im Wortlaut spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Vorstandsmitglieder, Vorsitzenden der Unterbezirke / Vereine weitergeleitet. Verspätet eingegangene Anträge bzw. erst auf der Mitgliederversammlung gestellte Anträge können nur behandelt werden, wenn sie von der Versammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit als Dringlichkeitsantrag anerkannt werden. Dringlichkeitsanträge, die eine Satzungsänderung beinhalten, sind unzulässig


c) Beschlüsse

Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters..


Ausnahmen

    • Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

    • die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Aufnahme von Förderern bedarf einer 3/4 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

    • der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf einer 3/4 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

    • die Auflösung des SBOO bedarf der 3/4 Stimmenmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen

Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme.


d) Vorsitz

Den Vorsitz führt grundsätzlich der 1. oder 2. Vorsitzende des SBOO. Bei Verhinderung wird ein Versammlungsleiter gewählt. Für die Entlastung des Vorstandes und die Neuwahl des 1. Vorsitzenden wird ein Wahlleiter gewählt.


e) Protokoll

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. Es soll spätestens in der übernächsten Ausgabe des offiziellen Mitteilungsblattes des SBOO veröffentlicht werden. Falls nicht innerhalb von 8 Wochen nach der Veröffentlichung Widerspruch beim 1. Vorsitzenden eingelegt wird, gilt es bis auf die Punkte eines evtl. Widerspruches als genehmigt.
Über einen eingelegten Widerspruch hat die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu befinden. Betrifft der Widerspruch eine oder mehrere Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die über den Widerspruch zu befinden hat. Widerspruchsberechtigt sind alle Teilnehmer der betreffenden Mitgliederversammlung. Ferner sind widerspruchsberechtigt alle Unterbezirke sowie Vereine bzw. Schachabteilungen von Sportvereinen des SBOO, sofern diese von mindestens einer Person auf der Mitgliederversammlung vertreten waren.


f) Entscheidungen

Der Mitgliederversammlung sind folgende Entscheidungen vorbehalten:

    • Satzungsänderungen

    • Festsetzung der Beiträge

    • Etat für das nächste Geschäftsjahr

    • Entlastung des Kassenwartes

    • Entlastung der anderen Vorstandsmitglieder

    • Wahl der Vorstandsmitglieder

    • Wahl der Kassenprüfer

    • Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichtes

    • Ernennung von Ehrenmitgliedern (müssen Mitglied in einem Mitgliedsverein sein)

    • Aufnahme von Förderern

    • Wahl der Delegierten für die Kongresse des NSV

    • Verabschiedung der Ordnungen des SBOO

    • Entscheidungen über Anträge

    • Entscheidungen über Beschwerden nach dieser Satzung

    • Ausschluss von Mitgliedern

    • Auflösung des SBOO


§ 7.2. Geschäftsführender Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 des BGB)

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an

    • der 1. Vorsitzende

    • der 2. Vorsitzende / Schriftführer

    • der Kassenwart.


Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt. Der geschäftsführende Vorstand muss aus genau der gleichen Anzahl von Personen bestehen, wie Ämter aufgeführt sind.


§ 7.3 Vorstand

Dem Vorstand gehören an

    • die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes

    • die Referatsleiter

  1. Turnierleiter

  2. Jugendwart
    1.Turnierleitung Einzelmeisterschaften
    2.Turnierleitung Mannschaftsmeisterschaften

  3. Seniorenwart

  4. Mädchen- und Frauenwart

  5. Lehrwart

  6. Wertungsreferent

  7. Pressewart


Die Mitglieder des Vorstandes werden durch eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten in den Jahren mit gerader Endziffer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Mehrere Funktionen können in Personalunion wahrgenommen werden. Während einer Wahlperiode können die Aufgaben ausscheidender Vorstandsmitglieder bis zum Ablauf der Wahlperiode durch den Vorstand kommissarisch anderen Schachfreunden übertragen werden.

Die Wahrnehmung der Aufgaben ergibt sich aus den entspr. Ordnungen und den Vorgaben der Mitgliederversammlung. Die einzelnen Vorstandsmitglieder bearbeiten ihren Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich. Sie sind an Vorstandsbeschlüsse und Weisungen der Mitgliederversammlung gebunden. Vorstandsmitglieder können für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung oder ein Honorar erhalten, näheres regelt die Finanzordnung.


§ 7.4 Erweiterter Vorstand

Dem erweiterten Vorstand gehören an

    • die Mitglieder des Vorstandes

    • die Vorsitzenden der Unterbezirke oder deren Vertreter

Die Aufgaben werden in einer Geschäftsordnung geregelt. Er tritt grundsätzlich einmal jährlich zusammen

§ 7.5 Kassenprüfer

Die Kassenprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Kassenführung ist nach den Regelungen der Beitrags- und Finanzordnung des SBOO zu prüfen. Das Verfahren regelt die Beitrags- und Finanzordnung des SBOO.


§ 7.6 Spielausschuss

Der Spielausschuss besteht aus

    • dem Turnierleiter als Sprecher

    • dem Jugendwart

    • dem Seniorenwart

    • dem Mädchen- und Frauenwart

    • den Spielleitern der Unterbezirke.

Die Turnierordnung wird vom Spielausschuss beschlossen. Beschlüsse zur Turnierordnung bedürfen der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Spielausschussmitglieder. Beschlossene Änderungen sind dem geschäftsführenden Vorstand zur Zustimmung vorzulegen. Der geschäftsführende Vorstand hat innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden, ob er der Änderung zustimmt oder nicht.
Erhält eine Änderung im Spielausschuss nur eine einfache Mehrheit oder versagt der geschäftsführende Vorstand einer mit 3/4 Mehrheit beschlossenen Änderung ganz oder in Teilen die Zustimmung, so ist diese Änderung dem nächsten Kongress zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.


§ 7.7 Schiedsgericht

Das Schiedsgericht wird für die Dauer von zwei Wahlperioden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Das Schiedsgericht entscheidet endgültig über laufende Turniere / Wettkämpfe nach der Turnierordnung bzw. Jugendordnung des SBOO. Das Verfahren regelt die Schiedsordnung des SBOO.


$ 7.8 Delegierte

Die Delegierten und Ersatzdelegierten für die Kongresse des NSV werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Abstimmungen auf den betr. Kongressen haben sie die Interessen und Belange des SBOO zu berücksichtigen.


§ 8 Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen des Vorstandes, soweit nicht das Schiedsgericht zuständig ist, kann Beschwerde schriftlich innerhalb von zwei Wochen (Poststempel) nach Bekanntgabe der zu beanstandenden Maßnahme beim 1. Vorsitzenden des SBOO eingelegt werden.

Ein Beschwerderecht haben

    • die Mitgliedsvereine des SBOO

    • die Unterbezirke des SBOO.

Über eine Beschwerde entscheidet eine Mitgliederversammlung, die innerhalb von sechs Wochen abzuhalten ist.


§ 9 Auflösung

Bei Auflösung des SBOO fällt das Bezirksvermögen nach Regulierung aller Forderungen und Verbindlichkeiten an den NSV, der es unmittelbar und ausschließlich für den Schachsport / für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte innerhalb von zwei Jahren nach der Auflösung eine Neugründung einer Schachorganisation in dem Bereich des bisherigen SBOO mit einer entspr. Zweckbestimmung (§ 2 der Satzung) erfolgen, fließt das bisherige Vermögen in voller Höhe an diese Organisation zurück.


§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Oldenburg


§ 11 Verabschiedung, Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28. März 1999 in Neuenburg verabschiedet und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg in Kraft.

Im Original unterschrieben :
W. Berger M. Coners
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender und Schriftführer

Die o. a. Satzung wurde am 17. 06. 1999 unter der Nummer 1069 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Oldenburg eingetragen..
1. Änderung : 16. April 2000
2. Änderung : 05. Mai 2002
3. Änderung : 27. April 2003

4. Änderung : 03. Juni 2007

5. Änderung : 23. Juni 2013

6. Änderung : 30. August 2020




(Klaus Schumacher) (Rene Martens)

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender / Schriftführer

Schiedsordnung

Details
Geschrieben von: Thomas Schwietert
Kategorie: Ordnungen und Protokolle
Veröffentlicht: 26. April 2006
Zugriffe: 7202

SCHIEDSORDNUNG

Die Schiedsordnung gilt für alle Streitfälle in laufenden Turnieren / Wettkämpfen, die nach der Turnierordnung / Jugendordnung des SBOO bzw. den entspr. Ordnungen der Schach-Unterbezirke / Schachvereine / Schachabteilungen von Sportvereinen des SBOO usw. ausgetragen werden.
Soweit durch den SBOO bzw. seiner Untergliederungen, einschließlich des Schachverbandes Weser-Ems keine entspr. Regelungen getroffen wurden, gelten die Bestimmungen des NSV, der NSJ und des DSB.

01. Das Schiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden als Sprecher und zwei Beisitzern. Dazu werden vier Ersatzmitglieder gewählt, die in numerischer Reihenfolge ( 1 - 4 ) nacheinander eingesetzt werden, wenn ein Mitglied des Schiedsgerichtes verhindert oder befangen ist, daß heißt, wenn er selbst betroffen ist oder einem Verein / Unterbezirk angehört, der betroffen ist.


02. Das Schiedsgericht ist unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Es ist nur an gesetzliche Regelungen bzw. die betr. Ordnungen des SBOO usw. ( siehe oben ) gebunden.


03. Die Behandlung eines Protestes erfolgt nur, wenn

  • der zuständige Turnierleiter, Jugendturnierleiter, Seniorenwart, Mädchen- und Frauenwart eine Beschwerde abschließend behandelt hat
  • der Protest fristgerecht eingelegt wurde
  • die Protestgebühr fristgerecht auf dem entspr. Konto des SBOO gutgeschrieben wurde.


04. Die Anrufung des Schiedsgerichtes erfolgt schriftlich innerhalb von sieben Tagen ( Datum des Poststempels ) nach Eingang der Entscheidung über die Beschwerde bei dem Vorstandsmitglied, das die Entscheidung über die Beschwerde getroffen hat. Bei Entscheidungen, die unmittelbar Einfluß auf die Tabelle oder den Fortgang der Veranstaltung haben, kann die Frist für die Einlegung eines Protestes bis auf drei Tage verkürzt werden. Dieses Vorstandsmitglied hat den Protest umgehend mit einer Stellungnahme an den Vorsitzenden des Schiedsgerichtes weiterzuleiten. Das Schiedsgericht verhandelt grundsätzlich öffentlich. Die Verhandlung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen abzuhalten. Der genaue Termin und der Ort der Verhandlung ist

  •  den betroffenen Spielern, Vereinen bzw. Unterbezirken
  •  dem Vorstandsmitglied, das die Entscheidung über die Beschwerde getroffen hat schriftlich mindestens eine Woche vor der Verhandlung bekanntzugeben.


05. Das Schiedsgericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung mit Stimmenmehrheit endgültig. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Die Entscheidung tritt sofort nach der Bekanntgabe oder dem in dem schriftlichen Bescheid angegebenen Termin in Kraft.


06. Vor der Entscheidung ist dem Beschwerdeführer und dem zuständigen Vorstandsmitglied, das über die Beschwerde entschieden hat, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Eine Aussprache über den zu behandelnden Sachverhalt findet nicht statt. Das Schiedsgericht kann mit Einverständnis der beteiligten Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Vor Beginn der Verhandlung entscheidet das Schiedsgericht ggf., ob ein Mitglied als befangen nicht an der Entscheidung beteiligt werden darf.


07. Die Rücknahme eines Protestes ist schriftlich bis eine Woche vor dem festgesetzten Verhandlungstermin möglich.


08. Die Entscheidung ist dem Beschwerdeführer, dem zuständigen Vorstandsmitglied, Kassenwart und 1. Vorsitzenden des SBOO innerhalb von zwei Wochen nach der Verhandlung schriftlich mit einer entspr. Begründung mitzuteilen. Die Mitteilung an den Beschwerdeführer erfolgt mit eingeschriebenem Brief.


09. Die eingezahlte Protestgebühr wird umgehend zurückgezahlt, wenn dem Protest stattgegeben wird bzw. wenn der Protest gem. Ziffer 07 dieser Ordnung zurückgezogen wird. Sollte einem Protest teilweise stattgegeben werden, entscheidet das Schiedsgericht, in welchem Verhältnis die Protestgebühr erstattet wird.


10. Bei nachweisbar später erkennbaren Verstößen gegen bestehende Ordnungen können Proteste bis sechs Wochen nach Abschluß der Veranstaltung eingelegt werden.


11. Die Fristen nach Ziffer 3 und 4 dieser Ordnung beginnen am Tag des Zuganges der Entscheidung des zuständigen Vorstandsmitgliedes zu laufen. Als Tag des Zuganges gilt der dritte dem Datum des Poststempels folgende Tag, es sei denn, daß der Betroffene glaubhaft macht, daß ihm die Entscheidung später oder überhaupt nicht zugegangen ist. Die Fristen beginnen nicht zu laufen, wenn der Betroffene nicht auf die Möglichkeit des Protestes nach dieser Schiedsordnung hingewiesen wurde.


12. Wenn das Schiedsgericht mit einem Fall befaßt wird, der in die Zuständigkeit der Unterbezirke / Vereine fällt, so hat dieser dem SBOO die entstandenen Kosten zu erstatten. Eine entspr. Kostenrechnung ist mit diesem Beschluß zu erstellen.

Die Schiedsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 16. 04. 2000 in Rastede verabschiedet und tritt am 01. 10. 2000 in Kraft. Änderung auf dem Kongress am 27. 04. 2003 in Wildeshausen beschlossen.

Unterschriften :


W. Berger                  J. Meyer
1. Vorsitzender           Vorsitzender des Schiedsgerichtes

 

 

 

  1. Jugendordnung
  2. Geschäftsverteilung
  3. Unterbezirke
  4. Finanzordnung

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