Aktuelles

Zwei Sieger bei den Bezirkseinzelmeisterschaften 2026

Bis zur letzten Runde blieb auch in diesem Jahr noch alles offen, doch am Ende sicherte sich Nazar Tarasenko mit 4 Siegen und einem Remis den ersten Platz bei den Bezirkseinzelmeisterschaften 2026 des SBOO. Zwar erhielt er von Ralf...

Die Sieger der BEM 2026
Aktuelles

Der 71. Kongress im Überblick

Am 23. August 2026 fand im „Haus der Jugend" in Oldenburg der 71. Jahreskongress des SBOO statt. Ein zentraler Punkt der Tagesordnung war die Neuwahl des Vorstandes mit einigen Veränderungen an der Spitze des Bezirks. Dieser Bericht...

Aktuelles

BEM 2026 : Spannung pur vor der letzten Runde

Die Bezirkseinzelmeisterschaft des Schachbezirks Oldenburg Ostfriesland geht um 15:00 Uhr in ihre entscheidende fünfte und letzte Runde. Nach dem Abschluss von Runde 4 zeichnet sich eine ausgesprochen enge Spitzengruppe ab: Gleich sechs...

Termine

05 Sep.

DWZ/ELO Cup der Wilstermarsch & Itzehoe

Haus der Jugend Adolf-Rhode-Straße 7 25524 Itzehoe
06 Sep.

20. Barnstorfer Open der SG Barnstorf e. V.

Aldorfer Dorfgemeinschaftshaus, Aldorf 44, 49406 Barnstorf · 09:45 Uhr
03 Okt.

Schnellschach-EM des SBSO

Ehrenhalle im Mehrgenerationenhaus, Friedrichstr. 37 a, 49610 Quakenbrück
10 Okt.

Jugendeinzelmeisterschaft 2026

Jugendherberge Bad Zwischenahn Schirrmannweg 14, 26160 Bad Zwischenahn
15 Okt.

1. Vechta Open

Geschwister-Scholl-Oberschule, Driverstraße 12, 49377 Vechta · 09:15 Uhr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE UNTERBEZIRKE DES SBOO

§ 1 Rechtsstellung
1. Unterbezirke sind Untergliederungen des Schachbezirkes Oldenburg-Ostfriesland e. V. ( SBOO ) ohne eigene Rechtspersönlichkeit.  Sie betreuen die dem SBOO angehörenden Vereinen ihres Bereiches nach der Satzung, den Ordnungen sowie den Beschlüssen des SBOO und seiner Organe. Für ihre Arbeit gilt diese Geschäftsordnung.

2. Zwischen den Unterbezirken
a. Ammerland - Oldenburg Stadt - Wesermarsch
b. Wilhelmshaven - Friesland
c. Ostfriesland (Landkreis Wittmund, Aurich, Leer, Stadt Emden, Enklave Papenburg)
d. Südoldenburg (Landkreis Vechta, Cloppenburg, Oldenburg Land, kreisfreie Stadt Delmenhorst, Enklave Quakenbrück, Sögel, Twistringen)
sind die politischen Kreis-/Stadtgrenzen maßgebend.

§ 2 Aufgaben
1. Innerhalb ihrer Grenzen organisieren und verwalten die Unterbezirke in eigener Verantwortung die Kaderbildung und den Spielbetrieb: Einzelmeisterschaften, Pokalturniere und Mannschaftsmeisterschaften bis einschließlich der Bezirksklasse. Sie geben sich eigene Turnierordnungen und üben die Schieds- und Disziplinargewalt aus.
2. Die Unterbezirke bestimmen Vertreter für die in ihren Grenzen zuständigen Sportbünde.

§ 3 Haushalt
Unterbezirke sind berechtigt, nach Maßgabe der Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen, eigene Beiträge und Startgelder  zu erheben und sonstige Zuwendungen entgegenzunehmen. Sie stellen, wenn eigene Einnahmen und Ausgaben vorgesehen sind, Haushaltspläne auf. Diese und die Kassenführung dürfen der Beitrags- und Finanzordnung des SBOO nicht entgegenstehen.

§ 4  Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Unterbezirke. Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus
a) den Vertretern der Schachvereine und Schachabteilungen von Vereinen und
b) den Vorstandsmitgliedern der Unterbezirke gemäß § 5.1 der Geschäftsordnung
2. Im Geschäftsjahr muß mindestens eine Mitgliederversammlung stattfinden.
3. Für die Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen der Satzung des SBOO sinngemäß.

§ 5 Vorstand
1. Der Vorstand ist das ausführende Organ des Unterbezirkes. Er besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem Turnierleiter
- dem Kassenwart
- dem Jugendturnierleiter;
weitere Mitglieder können sein
- der Schul- oder Kinderwart
- der Schriftführer und/oder Pressewart.
2. Die Vorstandsmitglieder werden von einer Mitgliederversammlung gewählt. Der 2. Vorsitzende wird durch den Vorstand aus den eigenen Reihen gewählt.
3. Die Vorsitzenden der Unterbezirke, für den Fall der Verhinderung deren Stellvertreter, sind vom Vorstand des SBOO bevollmächtigt, Rechtsgeschäfte für den Bereich ihres Unterbezirkes zu tätigen. Sie dürfen Rechtsgeschäfte, die zu einer finanziellen Verpflichtung des Unterbezirkes führen, nur abschließen, wenn die Mittel zur Erfüllung im jeweiligen Haushaltsplan vorgesehen sind.

§ 6 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

 § 7 Ausschüsse
Bei Bedarf können für bestimmte Aufgaben Ausschüsse gebildet werden.

§ 8 Ordnungen
Die Mitgliederversammlungen können ergänzende Ordnungen für den Bereich ihres Unterbezirkes beschließen. Diese dürfen dieser Geschäftsordnung nicht entgegenstehen und sind für die in den Unterbezirken zusammengeschlossenen Vereinen verbindlich.

§ 9 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Ausnahme des § 2.1 am 6.7.1991 in Kraft.

Diese Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des erweiterten Vorstandes am 6.7.1991 in Oldenburg beschlossen.

 

Das ist der SBOO

26Vereine
4Unterbezirke
58Teilnehmer an der BEM 2025

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  • Schachunterbezirk Ammerland, Stadt Oldenburg, Wesermarsch
  • Schachunterbezirk Ostfriesland
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